WIEDERGEWINNUNG DER MEHRWERTSTEUER

Wir helfen den Einheiten der territorialen Selbstverwaltung bei der Rückgewinnung der angerechneten Umsatzsteuer (also jener aus den Einkaufsrechnungen folgenden Steuer, die von den Lieferanten und Auftragnehmern eingereicht werden), die innerhalb der letzten 5 Jahre bezahlt worden ist. Unsere Dienste umfassen (i) die Identifikation von Bereichen / Ausgaben, von denen man die USt. zurückgewinnen kann sowie (ii) die praktische Unterstützung beim Verfahren der Rückgewinnung dieser Steuer (auf eine möglichst sichere Weise für die Einheit der territorialen Selbstverwaltung).

Die Möglichkeit der Rückgewinnung der USt. umfasst meistens zwei Funktionsbereiche der Einheit der territorialen Selbstverwaltung, d. h.:

  • Investitionsbereich – der unterschiedliche Arten von Investitionen umfasst, die von der jeweiligen Einheit geführt werden, sowie
  • den mit den laufenden Ausgaben der jeweiligen Einheit verbundenen Bereich.

INVESTITIONSPLANUNG IN MWST-HINSICHT

Wir helfen den Einheiten der territorialen Selbstverwaltung beim Prozess der Planung laufender und zukünftiger Investitionsmaßnahmen, auf eine solche Weise, dass diese aus Sicht der Abrechnung der Umsatzsteuer am effektivsten sind.

Das Treffen entsprechender Maßnahmen ermöglicht die laufende Rückgewinnung der Umsatzsteuerbeträge, die aus den von Lieferanten und Auftragnehmern eingereichten Rechnungen folgen, was sich im Endeffekt auf die Verbesserung der finanziellen Liquidität der Einheit und die Vergrößerung der verfügbaren finanziellen Mittel umsetzt.

INTERNE PRÜFUNGEN

Wir bieten Ihnen Dienste des internen Audits gemäß den Normen für internen Audit für Einheiten des Sektors für öffentliche Finanzen, die in der Mitteilung Nr. 4 des Finanzministers vom 20. Mai 2011 festgelegt sind. Wir besitzen langjährige Erfahrung mit der Durchführung von internen Audits und unsere Firma erfüllt die Bedingungen, die in Art. 279 Pkt. 1 des Gesetzes über öffentliche Finanzen festgelegt sind. Insbesondere schlagen wir vor:

Erstellung einer internen Audit-Karte, eines Ethik-Kodex sowie Richtlinien und Verfahren für interne Audits;

Vorbereitung des jährlichen Plans für den internen Audit auf Grundlage der Risikobeurteilung und Beurteilung der Geschäftsführung;

Umsetzung von Auditaufgaben, die auf die Stärkung der Prozesse des Risikomanagements, der internen Kontrolle und Steigerung der Effektivität der Handlungen ausgerichtet sind;

Verifikation der Umsetzung der Auditempfehlungen.

VERWALTUNGSKONTROLLE

Wir bieten Ihnen Dienste des internen Audits gemäß den Normen für internen Audit für Einheiten des Sektors für öffentliche Finanzen, die in der Mitteilung Nr. 4 des Finanzministers vom 20. Mai 2011 festgelegt sind. Wir besitzen langjährige Erfahrung mit der Durchführung von internen Audits und unsere Firma erfüllt die Bedingungen, die in Art. 279 Pkt. 1 des Gesetzes über öffentliche Finanzen festgelegt sind. Insbesondere schlagen wir vor:

  • Erstellung einer internen Audit-Karte, eines Ethik-Kodex sowie Richtlinien und Verfahren für interne Audits;
  • Vorbereitung des jährlichen Plans für den internen Audit auf Grundlage der Risikobeurteilung und Beurteilung der Geschäftsführung;
  • Umsetzung von Auditaufgaben, die auf die Stärkung der Prozesse des Risikomanagements, der internen Kontrolle und Steigerung der Effektivität der Handlungen ausgerichtet sind;
  • Verifikation der Umsetzung der Auditempfehlungen.

SOFTWARE FÜR RISIKO-MANAGEMENT E-RISK

Zwecks effektiver Durchführung der administrativen Kontrolle bieten wir Ihnen umfassende Beratungsdienste, in Verbindung mit der Einführung der Software e-risk, eines eigenen Informatiksystems zur Umsetzung des Risikomanagement-Verfahrens. E-risk hilft Ihnen bei der Identifikation, Analyse sowie Überwachung des Risikos des geführten Gewebes. Es ist ein elastisches Werkzeug, dass die Umsetzung einer beliebigen Risikomanagement-Methode in einem oder mehreren Tätigkeitsbereichen der Organisation ermöglicht. E-risk garantiert schnellen Informationsfluss, durch die Bereitstellung von Informationen zum Thema des Risikos in Echtzeit, direkt an interessierte Personen ohne Notwendigkeit der Erstellung einer Papierdokumentation.

ANALYSE DER KONFORMITÄT DER INFORMATISCHEN DATEN MIT DEM RECHNUNGSLEGUNGSGESETZ

Bei der Annahme dieser Aufgabe teilen wir unsere Arbeit in zwei Elemente: Analyse der Dokumentation und Aufzeichnungen sowie Analyse des Systems. Im Rahmen der ersten Analyse überprüfen wir die Technologie der informatischen Verarbeitung der Buchhaltungsdaten in dem von Ihnen angegebenen Buchhaltungssystem, beruhend u. a. auf der Untersuchung der Kontrolle der Stetigkeit der Aufzeichnungen und Klassifikation von Ereignissen; Dokumentation und Ordnung der Aufzeichnungen nach Klassifikationskriterien; Einführung von Nachweisen auf dem angenommenen Qualitätsniveau; Kontrolle der Vollständigkeit der Systemsammlungen sowie der Parameter der Datenverarbeitung; Zugang zu Datensammlungen, Verfahren, Algorithmen; Erfüllung der Anforderungen für Buchhaltungsnachweise, die elektronisch erstellt wurden; der Kontrollmechanismen im Informatiksystem. Im Rahmen der Systemanalyse untersuchen wir die Beschreibung des informatischen Systems im Hinblick auf die Konformität mit den Aufzeichnungen des Gesetzes über Rechnungswesen, unter Berücksichtigung der folgenden Elemente seiner Funktionsweise: Umwelt, Liste der Sammlungen, Strukturen, Verbindungen und Sicherungen; Kontrolle der Aufzeichnungen der Hilfsbücher; Richtigkeit der Beschreibung und Dokumentation des Systems; Kontrolle der Verfahren, die sich auf die Systemnutzung beziehen; Untersuchung der Kontrollmechanismen des Untersystems zur Berichterstattung; Beurteilung der Authentifizierungsmechanismen. Das Ergebnis unserer Arbeit sind detaillierte Berichte, die unsere Beobachtungen sowie Empfehlungen enthalten. Auf Ihren Wunsch hin können wir die von uns vorgeschlagenen Empfehlungen bei Ihnen umsetzen.

BEURTEILUNG DER GLAUBWÜRDIGKEIT UND SICHERHEIT DER FINANZDATEN, DIE IN INFORMATIKSYSTEMEN VERARBEITET WERDEN

Im Rahmen dieser, im Hinblick auf Ihre Organisation extrem wichtiger Arbeiten, führen wir eine Analyse der Dokumentation (Politiken, Verfahren und Anleitungen in Verbindung mit der Sicherheit der Informatiksysteme), des Audits der organisatorischen IT-Sicherheit sowie der Beurteilung der Sicherheit der Informatiksysteme, die die Finanzdaten verarbeiten, durch. Besondere Aufmerksamkeit wird der Identifikation der externen Anforderungen im Bereich der Informationssicherheit geschenkt (z. B. Verträge mit Kunden, rechtliche Anforderungen). Eine Ergänzung des organisatorischen IT-Audits wird die Analyse der in Ihren Finanzsystemen angewandten Sicherungsvorrichtungen sein. Die Ergebnisse der Analyse werden zur Beurteilung verwendet, ob die laufende Konfiguration der Informatiksysteme das erforderliche Niveau an Vertraulichkeit und Integrität der Finanzdaten bietet. Der Effekt der durchgeführten Arbeiten wird Ihnen in Form eines übersichtlichen und detaillierten Berichts vorgelegt, der die Zusammenfassung der einzelnen Arbeitsabschnitte enthält.