Die Entwicklung der Gruppe BT&A hat die Erweiterung der Struktur über die bisher angebotenen Bereiche von Beratungsdienstleistungen hinaus ermöglicht. Die Gewinnung eines effizienten und erfahrenen Teams von Beratern aus dem Bereich der Europäischen Zuschüsse hat zur Entstehung einer weiteren Gesellschaft geführt – BT&A Dotacje. Im Rahmen selektionierter und spezialisierter Tätigkeitsbereiche der Gesellschaft BT&A Dotacje bieten wir Dienstleistungen in den folgenden Bereichen:

  • Zuschüsse (Analyse des Firmenpotenzials, Vorbereitung von Dokumenten, Abrechnung, Führung)
  • Buchhaltung von Zuschussprojekten im vollen Umfang oder Verifikation der Richtigkeit des Status der Bücher
  • Technologie
  • Untersuchungen
  • Schulungen aus dem Bereich der Zuschussprogramme, Richtlinien der Gewinnung und Abrechnung von Projekten

BT&A Dotacje befasst sich mit der ganzheitlichen, professionellen und effektiven Beratung aus dem Bereich der Gewinnung von Hilfsmitteln der Europäischen Union und Management von Projekten, die eine Förderung erhalten haben.
Die vom Unternehmen erbrachten Dienstleistungen beruhen auf der Beratung an jedem Abschnitt des Zyklus der Projektverwaltung:

  • Identifikation des Investitionsbedarfs
  • Beratung bei der Auswahl der optimalen Finanzierungsquelle der Investition
  • Bearbeitung der Strategie zur Erlangung der Finanzierung
  • Auswahl des Hilfsprogramms
  • Vorbereitung und Einreichung der Bewerbungsdokumentation
  • Hilfe bei der Unterzeichnung des Finanzierungsvertrags
  • Aufsicht über die sachliche Umsetzung des Projekts
  • Aufsicht über das Meldesystem (Berichterstattung)
  • Abrechnung des Projekts
  • Überwachung des Projekts sowie Hilfe mit der Kontrolle des Projekts

Dank der enormen Erfahrung unseres Teams, der umgesetzten Qualitätspolitik sowie dem eigenen Prozess des Projektmanagements sind unsere Maßnahmen außerordentlich effektiv.

Das vorliegende Angebot ist eine Empfehlung für die Erbringung von Dienstleistungen, die bei der Gewinnung nicht rückerstattbarer Mittel aus der Europäischen Union für die Umsetzung von Investitionen.

Das wesentlichste Element bei der Gewinnung dieser Art von Mitteln ist die sachliche Vorbereitung des Plans des Vorhabens gemäß den Vorgaben des jeweiligen Programms, also die kompetente Erstellung der Bewerbungsdokumentation sowie effektives Projektmanagement. Diesen Anforderungen entgegenkommend bieten wir Ihnen umfassende Beratung im Bereich des Projektmanagements, zu dem gehört:

I TEIL DER ARBEITEN – VORBEREITUNG

In dieser Phase wird das Konzept des gesamten Projekts erarbeitet sowie die Ziele präzisiert, die Ihren Bedürfnissen entsprechen sowie die Grundlage für die Beantragung  von Hilfsfonds sind. Danach nehmen unsere Berater die Auswahl des entsprechenden Förderprogramms für die Art des umgesetzten Projekts vor – jedes Programm bedarf anderer Dokumente und besitzt andere Ziele. Wir zeigen Ihnen die beste Finanzierungsquelle des Projekts, welche Dokument zum Zeitpunkt der Bewerbung in Besitz sein muss, helfen bei der Erschaffung des Projektbudgets und anderer Analysen, deren Ausführung erforderlich ist, um Ihnen die Chancen für die Gewinnung der Finanzierung zu erhöhen. Eine Chance auf Finanzierung haben die am besten begründeten Projekte, die am besten zu den Programmzielen „passen”. Dank der Erfahrung der Personen, mit denen wir zusammenarbeiten, bereiten wir mit in einem Termin von 3 Wochen ab Erlangung detaillierter Informationen zum Thema der geplanten Projektumsetzung für Sie einen in formeller und inhaltlicher Hinsicht korrekten Antrag vorbereiten – der den Kriterien des jeweiligen Vergabeverfahrens entspricht.

II TEIL DER ARBEITEN – UMSETZUNG

Die Vorbereitung eines guten Bewerbungsantrags ist erst der Anfang der Handlungen. Für die Erzielung des vollen Erfolgs ist auch eine kompetente Projektleitung erforderlich, die Übereinstimmung der getroffenen Maßnahmen mit den Vorgaben sowie Bestimmungen des Vertrags auf Finanzierung, die korrekte Qualifikation der Kosten, Durchführung der Ausschreibungsverfahren. All das sind Handlungen, die die Berater von BT&A mit Ihrer aktiven Zusammenarbeit durchführen.

III TEIL – ABRECHNUNG

Ein korrekt verwaltetes Projekt bietet die Garantie der Abrechnung und stellt somit die Grundlage für die Auszahlung der finanziellen Mittel dar. In dieser Phase beruht die Hilfe der Mitarbeiter von BT&A Dotacje auf der Vorbereitung der Abrechnungsdokumentation, der Teilnahme an Überwachungs- und Projekteinschätzungsmaßnahmen.

Dank der Verwaltung großer und differenzierter Investitionsprojekte, garantieren wir Ihnen die Beteiligung der besten Experten an ihrer Umsetzung. Die Ausübung der Aufsicht über die Qualität und Fristeinhaltung der Arbeiten, garantiert die Erlangung der gesetzten Ziele sowie die Abrechnung des Projekts, und somit die Erlangung der vollen Finanzierung. Unsere Hilfe beruht auf der aktiven Zusammenarbeit mit dem Kunden in weiteren Abschnitten der Projektumsetzung, gemäß seinen Bedürfnissen. Wir erbringen unsere Beratungsdienstleistung so lange, wie lange dies der Zeitplan der Umsetzung und Abrechnung des Projekts erfordert.

Umfassende Projektbedienung

Die Höhe der Vergütung von BT&A Dotacje hängt von der Art des Programms ab, in dessen Rahmen das Projekt an der Ausschreibung teilnimmt, von der Höhe des Zuschusses sowie von der zur Vorbereitung der Bewerbungsunterlagen erforderlichen Komplexität. Die Vergütung von BT&A Dotacje für die umfassende Projektbedienung im Rahmen der Handlungen wird prozentuell vom beantragten Zuschuss in Abhängigkeit von der Komplexität und dem Arbeitsaufwand des Projekts festgelegt (standardmäßig 2-10% dieses Betrags).

Die Vergütung ist jedes Mal in folgenden Teilen zu bezahlen:

  1. Gebühr für die Vorbereitung der Bewerbungsdokumentation, die 10-20% des Vergütungsbetrags beträgt – dieser Betrag wird auf Grundlage einer USt.-Rechnung ausgezahlt, die innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab dem Abschlussdatum des Vertrags zwischen Auftraggeber und BT&A Dotacje für die Umsetzung des jeweiligen Projekts ausgestellt wird, mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum. Im Fall, wenn die eingereichte Dokumentation, aus ausschließlich von BT&A Dotacje verschuldeten Ursachen keine Annahme durch die zuständige Behörde erhält, wird der obige Betrag dem Auftraggeber aufgrund einer Korrektur der USt.-Rechnung zurückerstattet, die innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab dem Empfangsdatum des Bescheids durch den Auftragnehmer über die negative Entscheidung der formellen Beurteilung durch die Behörde ausgestellt wird.
  2. Gebühr für die Erlangung der Finanzierung. Die Gebühr wird nach der Unterzeichnung des Vertrags auf Finanzierung erhoben und stellt 80-90 % des Betrags der Vergütung dar – dieser Betrag wird auf Grundlage der USt.-Rechnung bezahlt, die innerhalb von 7 Tagen ab dem Unterzeichnungsdatum des „Vertrags auf Projektfinanzierung” mit der entsprechenden Umsetzenden Einrichtung ausbezahlt wird, und innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum fällig ist.

Die Gebühr wird dann erhoben, wenn ein Element des Vertrags die Abrechnung des Projekts ist. Dies ist ein Fixbetrag, der nach Abschluss der jeweiligen Projektphase erhoben wird. Ausbezahlt auf Grundlage der USt.-Rechnung innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Verbuchung der Mittel aus dem Zuschuss auf dem Bankkonto des Auftraggebers aufgrund des „Vertrags auf Projektfinanzierung“ in Anlehnung an den gestellten Antrag auf Anzahlungs-/Mittel-/Endzahlung, fällig innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum.

INVESTITIONEN

Zuschüsse die für die Umsetzung von technologischen Investitionen bestimmt sind, und den Kauf und die Umsetzung einer eigenen oder neuen Technologie zum Ziel haben, sowie die Inbetriebnahme der Erzeugung von neuer oder deutlich verbesserter Waren, Verfahren oder Dienstleistungen auf deren Grundlage.

 

Beispielprojekte, die von Unternehmern in den Jahren 2014 – 2020 umgesetzt werden können. Polenweite Operationelle Programme:

  • Kredit für technologische – gerichtet an KMU und umfasst Projekte, die auf der Umsetzung von Innovationen mit technologischem Charakter beruhen.
  • Garantiefonds für die Förderung innovativer Unternehmen – Garantien für Projekte, die auf der Umsetzung der Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung durch Firmen beruhen.
  • Unterstützung von Unternehmen durch Fonds vom Typ Venture Capital, Netzwerk der Business-Engel sowie Fonds vom Seed-Finanzierung – zur Unterstützung der Entstehung und Entwicklung neuer Firmen.
  • Unterstützung der Entwicklung offener Investitionen (Zusammenarbeit mit großen und KMU zugunsten des Teilens von Wissen und der Umsetzung von innovativen Projekten)
  • Unterstützung von industriellem Eigentum von Unternehmern.
  • Unterstützung der Cluster-Entwicklung – Bau eines Systems aus nationalen Schlüsselclustern.

Höhe des Zuschusses:

In Abhängigkeit von der Unternehmensgröße und dem Standort der Investition – gemäß der Karte für Öffentliche Hilfe. Beispiele qualifizierter Ausgaben:

  • Kauf von Sachanlagen, darunter Gebäuden;
  • Ausbau bestehender Bauten, Gebäude, Maschinen, Geräte, die Sachanlagen bilden;
  • Installation und Inbetriebnahme von Maschinen und Geräten, die Sachanlagen darstellen;
  • Kauf von immateriellen und rechtlichen Werten
  • Kauf von Beratungsdiensten bezüglich des Schutzes von industriellem Eigentum.
  • Die Zuschüsse sind bestimmt für: direkte Unterstützung von Unternehmern aus dem KMU-Sektor, die die Steigerung des Niveaus an Innovationskraft der Unternehmen, die Erweiterung ihrer Tätigkeit, elastischere Reaktion auf die Bedürfnisse der regionalen Wirtschaft sowie die Schaffung neuer Arbeitsplätze zum Ziel haben.

Beispielprojekte, die von Unternehmern in den Jahren 2014 – 2020 umgesetzt werden können. Regionale Operationelle Programme:

  • Kauf von Hardware und Software, die die Einführung neuer E-Dienstleistungen ermöglichen,
  • Umsetzung eines virtuellen Systems zur Bedienung der Tätigkeit von KMU,
  • Entwicklung der Onlinetätigkeit durch die Umsetzung eines Systems zur Verwaltung von Verkauf und Dienstleistungen,
  • Kauf von Softwarelizenzen,
  • Umsetzung moderner informatischer Lösungen in der Organisation und dem Management des Unternehmens,
  • Entwicklung von Unternehmens-Inkubatoren sowie Zentren zur Förderung von akademischem Unternehmertum,
  • Investitionsförderung für neu entstandene/Start-Up-Firmen,
  • Schaffung einer neuen und Entwicklung der bestehenden Infrastruktur zugunsten der Wirtschaftsentwicklung – z. B. Ordnung, Vorbereitung, oder Erschließung von Investitionsgeländen,
  • Ausbau des Unternehmens was zur Einführung neuer Produkte/Dienstleistungen führt (darunter Tourismus),
  • Maßnahmen, die die Vornahme grundlegender Änderung des Produktionsverfahren oder Änderung der Art der Erbringung der Dienstleistungen, mit der Folge der Einführung neuer oder verbesserter Produkte/Dienstleistungen bei gleichzeitiger Steigerung der Beschäftigung,
  • Investitionen in moderne Maschinen und Produktionsausrüstung,
  • Entwicklung regionaler und lokaler Cluster,
  • Unterstützung des Zugangs von Unternehmen zum externen Kapital durch die Entwicklung von Finanzinstrumenten (Darlehens- und Bürgschaftsfonds).

Höhe der Finanzierung (Reform der öffentlichen Hilfe):

50% 35% 25%
·         Lubelskie

·         Podkarpackie

·         Warmińsko-mazurskie

·         Podlaskie

·         Pomorskie

·         Zachodniopomorskie

·         Świętokrzyskie

·         Opolskie

·         Małopolskie

·         Lubuskie

·         Łódzkie

·         Kujawsko-pomorskie

·         Dolnośląskie

·         Wielkopolskie

·         Śląskie

In einer spezifischen Situation befindet sich die Woiwodschaft Mazowieckie – in der neuen Verteilung beträgt dieses Limit 35 % mit Ausnahme der westlichen Region (20 %) und der Hauptstadt Warszawa (bis Ende 2017 – 15 %, danach lediglich 10 %).

+ 20 pp. im Fall von Mikro- und kleinen Unternehmen, oder

+ 10 pp. im Fall von mittleren Unternehmen

ZUSCHÜSSE FÜR FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG ZWECKS ERSCHAFFUNG NEUER PRODUKTE, VERFAHREN ODER DIENSTLEISTUNGEN

Zuschüsse die für die Förderung von Projektzielen bestimmt sind – Durchführung von Arbeiten zwecks Erschaffung eines neuen Verfahrens oder neuen Produkts/Dienstleistung, sowie Zuschüsse, die bestimmt sind für: Forschungsarbeiten und Vorbereitungsarbeiten für die Umsetzung von Forschungsergebnissen, ausgerichtet auf die Bearbeitung und Umsetzung innovativer Technologien, Produkte oder Dienstleistungen, die der Steigerung der Konkurrenzfähigkeit der polnischen Wirtschaft dienen. Beispielprojekte, bei denen man eine Finanzierung erhalten kann, im Rahmen:

  1. Polenweite Operationelle Programme – Operationelles Programm Intelligente Entwicklung
  • F+E Programme, die von Wissenschafts-Industrie-Konsortien geführt werden – Förderung die für die Umsetzung von F+E Arbeiten durch Wissenschafts-Industrie-Konsortien erteilt werden (Sektorprogramme, Bewerbungsprojekte).
  • Unterstützung von F+E Projekten von Unternehmen – von der Anfangsphase der Forschung bis hin zu der Phase, in der die neuen Lösungen kommerzialisiert werden können, in Form eines Produkts/Dienstleistung/Technologie/Prozess.
  • Förderung der Führung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten mit Beteiligung von Kapitalfonds.
  • Forderung von Umsetzung der Arbeitsergebnisse der F+E Arbeiten mit Verwendung von Rückerstattungs- oder gemischten Instrumenten (Zuschuss-Rückerstattungs-Instrumenten).
  • Erschaffung infrastruktureller Bedingungen für die Führung der F+E Tätigkeit durch Unternehmen, Erschaffung und Entwicklung einer F+E Infrastruktur für Unternehmen.
  1. Regionale Operationelle Programme:
  • Erschaffung oder Entwicklung von Infrastruktur für Forschung und Entwicklung, die der innovativen Unternehmenstätigkeit dient,
  • Unterstützung der F+E Arbeiten durch Unternehmen, die insbesondere die Umsetzung regionaler intelligenter Spezialisierungen ermöglichen (darunter Zuschuss für die Erlangung von Schutz von industriellem Eigentum außerhalb der Grenzen der RP im nationalen, regionalen und internationalen Verfahren),
  • Unterstützung der Umsetzung von wissenschaftlichen Forschungsergebnissen/Technologien sowie Ansprüche auf intellektuelles Eigentum,
  • F+E Dienste, die auf der Erarbeitung eines neuen Produktes, Musterprojekts, einer neuen Produktionstechnologie oder auf deutlicher Verbesserung des Produkts oder der Produktionstechnologie beruhen („Bon für Innovationen”).

Höhe des Zuschusses:

Je nach Programmpfad, Art des Auftragnehmers und geführten Arbeiten – von 40% bis 100% der qualifizierten Kosten.

Qualifizierte Beispielausgaben im Projekt:

  • Vergütung der an der Projektumsetzung beteiligten Mitarbeiter;
  • Kauf- oder Verwendungskosten der Geräte und Apparatur,
  • mit der Tilgung von Grundstücken und Gebäuden verbundene Kosten
  • Kauf von Forschungs- und Beratungsdiensten;
  • operative Kosten (z. B. Kauf der für die Führung der Arbeiten erforderlichen Materialien);
  • allgemeine Kosten (z. B. Miete, Buchhaltung, Recht)

UMWELT

Umweltschutz ist eine der Prioritäten der Europäischen Unione. Die Rechtssprechung der Union führt strenge Normen u. a. bezüglich der Reduzierung von Emissionen der Luftverschmutzung, Abwasserreinigung und Bewirtschaftung kommunaler und industrieller Abfälle ein. Im Rahmen der neuen Perspektive wird man einen Zuschuss für das Wachstum der Produktion von erneuerbarer Energie, Nutzung nicht erneuerbarer Energierohstoffe, energetische Modernisierung von Gebäuden, Abfallwirtschaft, erlangen können. Beispielprojekte, bei denen man eine Finanzierung erhalten kann, im Rahmen:

Beispielprojekte, bei denen man eine Finanzierung erhalten kann, im Rahmen:

  1. Polenweite Operationelle Programme – Operationelles Programm Infrastruktur und Umwelt
  • Bau und Umbau der Anlage mit folgender Verstärkung der installierten Leistung von Land-Windkraftwerken;
  • Bau und Umbau der Anlage mit folgender Verstärkung der installierten Leistung von Einheiten, die Biomasse verwenden;
  • Bau und Umbau der Anlage mit folgender Verstärkung der installierten Leistung von Einheiten, die Biogas verwenden;
  • Bau und Umbau der Anlage mit folgender Verstärkung der installierten Leistung der Wasser oder Sonnenstrahlungsenergie oder geothermale Energie verwendenden Anlagen.
  • Bau und Umbau des Stromnetzes mit einer Spannung von mindestens 110 kV das dem EEQ-Anschluss dient
  • Umbau der Produktionslinien gegen energetisch effektivere Linien
  • umfassende energetische Modernisierung von Gebäuden
  • Bau oder Umbau interner Abnehmerinstallationen sowie Liquidation bisheriger Wärmequellen
  • Installation der Mikro-KWK oder Mikro-KWKK für den Eigenbedarf;
  • EEQ-Installation in energetisch modernisierten Gebäuden, wenn dies aus dem durchgeführten Energieaudit folgt.
  • Bearbeitung von Projekten zur energetischen Modernisierung, die ein Element des Investitionsprojekts darstellen;
  • Installation individueller Wärme-, Kälte- sowie Warmwasserzähler;
  • Installation von Lot- und Thermostat-Ventilen,
  • Schaffung grüner Dächer und „lebendiger, grüner Wände”,
  • Durchführung von Energie-Audits als Element des Investitionsprojekts
  • Modernisierung jeglicher Infrastruktur der technischen Ausstattung in öffentlichen Gebäuden infolge von Handlungen, bei denen Energie verbraucht wird (z. B. Aufzüge):
  • Dämmung, interne Trennwände des Objekts, darunter Außenwände, Böden, Dächer und Warmdächer, Austausch von Fenstern, Außentüren;
  • Austausch der Beleuchtung gegen Energiesparbeleuchtung
  • Umbau der Heizsysteme (oder Anschluss energetisch und ökologisch effektiverer Wärmequellen);
  • Installation/Umbau von Kühlsystemen, darunter auch unter Anwendung von EEQ;
  • Bau und Umbau von Lüftungs- und Klimasystemen;
  • Anwendung von Wetterautomatik;
  • Anwendung von Energiemanagementsystemen in Gebäuden.

Zusätzlich wird im Rahmen der Maßnahme 1.6, verbunden u. a. mit der Hochleistungserzeugung von Energie vorgesehen, dass die Förderung auf den Bau neuer oder Steigerung der Leistung bestehender Anlagen (infolge von Aus- oder Umbau) zur Strom- und Wärmeerzeugung in der Hochleistungs-KWK-Technologie mit einer Gesamtnominal-Stromleistung über 1 MW ausgerichtet sein wird.

Die Investitionshilfe vom POIiŚ wurde in rückerstattbarer Form vorgesehen. Darüber, welche Art der Form von Rückerstattungsinstrument angewandt wird, entscheidet das Ergebnis der vom IZ durchgeführten Untersuchung bezüglich der Ex-Ante-Analysen von Finanzinstrumenten gemäß Art. 37 der Verordnung der Kommission (EU) 1303/2014.

Horizontale Hilfe. Gemäß den Richtlinien im Hilfsprogramm oder der individuellen Notifikation, jedoch nicht mehr 85 %.

Beispielprojekte, bei denen man eine Finanzierung erhalten kann, im Rahmen

  1. Regionale Operationelle Programme
  • Erzeugung und Vertrieb von Energie aus erneuerbaren Quellen
  • umfassende energetische Modernisierung von Gebäuden des öffentlichen Nutzens, Wohngebäuden
    Investitionen in Wärme- und Kühlnetze
  • Erschaffung komplexer Abfallwirtschaftssysteme sowie Ergänzung bestehender
  • Beseitigung und Entsorgung von Produkten, die Asbest enthalten
  • Projekte aus dem Bereich der Wasser-Abwasser-Wirtschaft

Bis zu 85% der qualifizierten Projektkosten, unter dem Vorbehalt, dass:

  • für Projekte, die die Definition von Ertragserzeugenden Projekten erfüllen, haben die Richtlinien im Bereich der mit der Vorbereitung von Investitionsprojekten verbundenen Themen Anwendung, darunter für Ertragserzeugende Projekte und Hybridprojekte für die Jahre 2014–2020;
  • für von öffentlicher Hilfe umfasste Projekte – gemäß den in diesem Bereich geltenden Richtlinien.

SCHULUNGEN

In der neuen finanziellen Perspektive wird das PO KL Programm in hohem Maße das POWER Programm ersetzen – Operationelles Programm Wissen Bildung und Entwicklung. Dies wird das erste operationelle Programm sein, dessen Begünstigte laut Annahme ausschließlich junge Menschen sein sollen – bis zum 29. Lebensjahr. POWER entstand als Antwort auf den Reformbedarf in den Bereichen Beschäftigung, soziale Integration, Bildung, Hochschulwesen, Gesundheit und guter Regierung. Es wird auch die sozialen Innovationen und die internationale Zusammenarbeit in den genannten Bereichen unterstützen, sowie die Umsetzung der Initiative zur Beschäftigung junger Menschen in Polen fördern. Zusätzlich wird die Schulungs- und Beratungsförderung auch mittels der Regionalen Operationellen Programme verfügbar sein, die auf der Ebene der jeweiligen Woiwodschaft und teilweise im Rahmen des Operationellen Programms Intelligente Entwicklung umgesetzt werden. Die Finanzierung der Schulungen für Mitarbeiter des KMU-Sektors wird u. a. im Rahmen der Investitionspriorität 8.9 Anpassung der Mitarbeiter, Unternehmen und Unternehmer an die Änderungen, der einzelnen regionalen operationellen Programme sein. Die Förderung wird umgesetzt in Anlehnung an ein Nachfragemodell der Erbringung von hochqualitativen Dienstleistungen, in dem die Unternehmer über die Art, Form und den Umfang der Dienstleistungen entscheiden, die sie in Anspruch nehmen. Im Hinblick auf die Tatsache, dass ein Teil der Schulungsprojekte, die in den Jahren 2007-2013 umgesetzt worden sind, nicht an die Marktbedürfnisse angepasst war, scheint diese Idee berechtigt. Die Intervention wird u. a. durch die Umsetzung eines umfassenden und individualisierten Angebots der Unterstützung für Arbeitgeber umgesetzt (der eine Bedarfsdiagnose vorausgeht), darunter im Bereich der Identifikation und Analyse des Schulungsbedarf sowie späterer Umsetzungen von Schulungsprozessen, Fachberatung, Mentoring und Coaching. Die Hilfe wird auch auf die Umsetzung von Förderung vom Typ Outplacement ausgerichtet sein, die auf Mitarbeiter ausgerichtet ist, die sich in der Kündigungsfrist in Verbindung mit der im Unternehmen durchgeführten Umstrukturierung und Umorganisierung befinden, oder aus Gründen entlassen wurden, die die Arbeitsstätte betreffen;

MESSEN UND WIRTSCHAFTSMISSIONEN

Zuschüsse bestimmt für: Förderung von Produkten/Dienstleistungen im Ausland, Steigerung des Exportniveaus in der Firma, Intensivierung der Verbindungen mit ausländischen Partnern. Beispielprojekte, die von Unternehmern in den Jahren 2014-2020 umgesetzt werden können: I. Polenweite Operationelle Programme:

  • Touristische Förderung Polens.
  1. Regionale Operationelle Programme:
  • Förderung des Unternehmertums, eingestellt auf das Wachstum des Exports und Eroberung neuer Absatzmärkte,
  • Unterstützung internationaler Wirtschaftszusammenarbeit von Unternehmen – Finanzierung von Wirtschaftsmissionen, Studienbesuchen etc.
  • Förderung von Unternehmen auf internationalen Märkten – Finanzierung der Teilnahme von Unternehmen bei Ausstellung, Messen etc.,
  • Ausbau des Unternehmens, der zur Einführung von neuen Produkte/Dienstleistungen (darunter Tourismus) auf den Markt führt,

Beispiele qualifizierter Ausgaben:

  • Kauf der Beratungsdienstleistung, beruhend auf der Vorbereitung des Maßnahmenplans
  • Teilnahme an ausländischen Messe- und Ausstellungsveranstaltungen als Aussteller;
  • Organisation und Teilnahme an Wirtschaftsmissionen im Ausland;
  • Suche und Auswahl von Partnern auf den Zielmärkten;
  • Erlangung von Dokumenten zur Einführung von Produkten/Dienstleistungen auf ausgewählte Zielmärkte;
  • Beratung im Bereich der Finanzierungsstrategien von Exportvorhaben und Exporttätigkeit;
  • Beratung im Bereich der Erarbeitung von Konzepten zum Unternehmerbild auf ausgewählten Zielmärkten.

Höhe des Zuschusses:

  • gemäß der Karte für Öffentliche Hilfe
  • De Minimis Hilfe.